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Das ist dann allerdings nicht mehr kostenlos - jedenfalls dann nicht mehr, wenn Sie eine Auktion gewinnen. |
Allgemeine GeschäftsBedingungen (AGB) §1 - Geschäftsgegenstand Die Inter.net Germany GmbH ("DomainLane") betreibt den WebSite "www.domainlane.de". Auf diesem Site werden registrierte Domains des deutschen Top-Levels ".de" vorgestellt und zum Erwerb über eine Auktion angeboten. Im Moment des Schlusses der Auktion wegen Zeitablaufs kommt zwischen DomainLane als Anbieter der Domain und dem höchstbietenden Bieter als Käufer ein Kaufvertrag zustande. Alle auf "www.domainlane.de" aufgeführten und angebotenen Domains sind ordnungsgemäß bei der DeNIC eG registriert und können dem jeweiligen Gewinner einer Versteigerung, nachdem er den bei der Auktion erreichten Kaufpreis auf das Konto von DomainLane überwiesen hat, sofort übertragen werden. §2 - Teilnahmebedingungen / Registrierung An den Auktionen können nur registrierte Personen, d.h. volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die diesen AGB zugestimmt haben, vertragswirksam teilnehmen. Sollte bei einer Versteigerung eine Person gewinnen, auf die diese Kriterien nicht zutreffen, wird die Versteigerung anulliert und die Domain erneut zur Auktion gestellt. Hierüber werden alle anderen Personen, die im Rahmen dieser Auktion Gebote abgegeben hatten, per eMail oder Telefon informiert, wobei die Adressdaten zugrunde gelegt werden, die bei der Registrierung angegeben wurden. Registrierte Personen müssen ihre Registrierung sorgfältig sichern und ihr Passwort geheim halten. Sie haften für sämtliche Aktivitäten, die mit ihrer Registrierung vorgenommen werden, es sei denn, es liegt keine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten vor. DomainLane behält es sich vor, in Fällen des Missbrauchs einer Registrierung oder der Verletzung von Sorgfaltspflichten alle Registrierungen der betreffenden Person zu sperren oder zu löschen, die Person für erneute Registrierungen zu sperren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. §3 Kaufpreiszahlung / Einleitung der Übetragung / Mitwirkungspflichten Sobald die Gutschrift in Höhe des vollständigen Betrages auf dem Konto von DomainLane erfolgt ist, wird die Übertragung der Domain auf den neuen Inhaber ("Käufer") eingeleitet. Die Federführung bei der Übertragung der Domain obliegt dem Käufer. DomainLane unterstützt hierbei den Käufer der Domain bei dem gesamten Übertragungsvorgang, insbesondere bei der korrekten Einleitung des technischen Übertragungsvorganges. Dies erfolgt durch Kontaktaufnahme per eMail oder Telefon, wobei die Adressdaten zugrunde gelegt werden, die der Käufer bei seiner Registrierung für die Teilnahme an den Auktionen angegeben hat. §4 - Erreichbarkeit und Störungen / Haftungsausschluss DomainLane ist bemüht, die permanente Erreichbarkeit und Funktionalität der WebSite "www.domainlane.de" sicher zu stellen. DomainLane behält sich jedoch Wartungsarbeiten vor. DomainLane weist darauf hin, dass es wegen Wartungsarbeiten und aus anderen, insbesondere technischen Störungen jederzeit zu Funktionseinschränkungen oder -unterbrechungen kommen kann. Dementsprechend wird der WebSite "www.domainlane.de" weder permanent erreichbar noch ununterbrochen nutzbar sein. Ein potentieller Bieter kann sich im Falle von Wartungsarbeiten oder Funktionseinschränkungen oder -unterbrechungen nicht darauf berufen, dass er bei Erreichbarkeit der Gebotsseite die Domain erworben hätte. DomainLane haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Verzuges oder der von DomainLane zu vertretenden Unmöglichkeit der Domainübertragung haftet DomainLane jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und §5 - Kündigung / Salvatorische Klausel Registrierte Personen können ihre Registrierung jederzeit kündigen. DomainLane kann Registrierungen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen; das Recht zur Löschung oder Sperrung bleibt unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen GeschäftsBedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung. |
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